- Judikatszinsen
Judikātszinsen, die Zinsen, welche von einer gerichtlich zugesprochenen Geldforderung von dem Augenblick der Rechtskraft des Urteils ab zu zahlen sind; im Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch nicht mehr.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.